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Definition Paar/Familie

Als Paare gelten Lebens- oder Ehepartner. Ein gemeinsamer Wohnsitz muss nicht vorliegen. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährte) und mindestens ein, maximal jedoch bis zu 5 unterhaltsberechtigte Kinder bzw. Enkelkinder und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Die unterhaltsberechtigten Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert.
Kinder mit einer anerkannten Behinderung können unabhängig vom Alter als Kind mitversichert werden.