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DentOptimal


Jetzt direkt abschliessen.

Sie haben eine Selbstbeteiligung in Ihrer privaten Krankenversicherung?


Damit Ihnen nach einem Besuch beim Zahnarzt das Lachen nicht vergeht, übernehmen wir für Sie Ihren Selbstbehalt.

Sparen Sie sich außerdem einen umständlichen Tarifwechsel bei Ihrer Krankenvollversicherung mit erneuter Gesundheitsprüfung. Sichern Sie stattdessen den Selbstbehalt über DentOptimal OHNE Gesundheitsfragen ab.

Zahnersatz

  • Ergänzung des bestehenden Zahnschutzes in der privaten Krankenversicherung
  • DentOptimal erstattet Ihnen den verbleibenden Selbstbehalt bei Zahnersatz entsprechend dem vereinbarten Tarif
  • Leistet die private Krankenversicherung, dann leistet auch DentOptimal für alle nach dem Abschluss empfohlenen Zahnersatzbehandlungen
  • Flexibel auf Ihre Bedürfnisse und den verbleibenden Selbstbehalt anpassbar (Leistungsstaffel von 10% bis 25%)
  • Unsere Leistung ist nicht an den Höchstsatz (3,5-fache) der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) gebunden
  • freie Zahnarztwahl auch im Ausland
  • Keine Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren bei Unfall

Es lohnt sich! - Ein Beispiel

Sie sind privat krankenversichert und Ihr Tarif hat eine Selbstbeteiligung von 20% für Zahnersatz.

Bei einer Routinekontrolle Ihrer Zähne stellt Ihr Zahnarzt fest, dass ein Backenzahn gezogen werden muss. Er empfielt Ihnen ein Zahnimplantat zum Lückenschluss.

DentOptimal übernimmt für Sie den Selbstbehalt von 20% zur vollen Rechnungssumme.

Zahnimplantat 3.300,-€
Erstattung PKV (80%) 2.640,-€
Summe Erstattung 2.640,-€
Eigenanteil ohne DentOptimal 660,-€
Erstattung DentOptimal20 660,-€
Verbleibender Eigenanteil 0,-€

Ihr Angebot

DentOptimal10 DentOptimal15 DentOptimal20 DentOptimal25
Erstattung von 10% des Rechnungsbetrags für medizinisch notwendigen Zahnersatz.1.)

Leistungsstaffeln
1. Jahr 100 EUR
1. und 2. Jahr 200 EUR
1. bis 3. Jahr 300 EUR
1. bis 4. Jahr 400 EUR
Erstattung von 15% des Rechnungsbetrags für medizinisch notwendigen Zahnersatz.1.)

Leistungsstaffeln
1. Jahr 150 EUR
1. und 2. Jahr 300 EUR
1. bis 3. Jahr 450 EUR
1. bis 4. Jahr 600 EUR
Erstattung von 20% des Rechnungsbetrags für medizinisch notwendigen Zahnersatz.1.)

Leistungsstaffeln
1. Jahr 200 EUR
1. und 2. Jahr 400 EUR
1. bis 3. Jahr 600 EUR
1. bis 4. Jahr 800 EUR
Erstattung von 25% des Rechnungsbetrags für medizinisch notwendigen Zahnersatz.1.)

Leistungsstaffeln
1. Jahr 250 EUR
1. und 2. Jahr 500 EUR
1. bis 3. Jahr 750 EUR
1. bis 4. Jahr 1000 EUR
Eintrittsalter Monatsbeitrag
Bis 30 Jahre 3,60€ 4,20€ 5,50€ 6,00€
31 - 40 Jahre 6,50€ 7,50€ 8,50€ 9,60€
41 - 50 Jahre 10,00€ 11,10€ 12,50€ 14,90€
51 - 60 Jahre 15,50€ 18,50€ 19,80€ 21,70€
Ab 61 Jahre 22,50€ 25,50€ 27,50€ 29,50€
Die Erstattung beträgt nicht mehr als 100% des Rechnungsbetrages inklusive sämtlicher anrechenbarer Vorleistungen (z.B. Erstattung der PKV). Beachten Sie auch die Leistungsstaffeln.

Hinweis zum Eintrittsalter: Jahr des Versicherungsbeginns − Geburtsjahr

Versicherte Personen

Person 1

Vorname 
Nachname
Geburtsdatum
Eintrittsalter
Erstattung:
% vom Rechnungsbetrag

Zahlweise

Der Mindestbeitrag je Zahlungsweise beträgt 10,- EUR; bei einem Beitrag unter 10,- EUR ist keine monatliche Zahlweise möglich.



Monatlicher Gesamtbeitrag: 00,00 EUR

Versicherungsbeginn und –ablauf

01. 00:00 Uhr  -   01.05.2025 00:00 Uhr

frühestens am Tag nach Antragseingang beim Versicherer

Laufzeit & Zahlungs­art


Versicherungs­dauer:
1 Jahr
Nach Ablauf eines Jahres verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Kündigungs­frist:
3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres

Zahlungsart:
Monatlich per SEPA-Lastschrift

Hinweis: Sie haben ab dem gewählten Versicherungsbeginn Versicherungsschutz.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Zahlung des ersten Beitrags.

Versicherungsnehmer


Bankverbindung

Ich bin damit einverstanden, dass die gewählte Zahlungsart vom Versicherer zur Begleichung des offenen Beitrags genutzt wird.

Einverständniserklärung

Hinweis: Bitte laden Sie sich die Vertragsunterlagen herunter, speichern diese oder drucken Sie diese aus.

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann Ansprüche wegen einer Verletzung der Beratungspflicht geltend zu machen. Sollten Sie doch eine Beratung wünschen kontaktieren Sie uns oder Ihren Vermittler.

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